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Maut in Österreich
Im Gegensatz zu Deutschland ist auf österreichischen Schnellstraßen und Autobahnen auch für PKW und Motorräder eine Maut zu entrichten. Die nötige Vignette kann für verschiedene Zeiträume an vielen Tankstellen oder auch online erworben werden. Für LKW und Wohnmobile gelten gesonderte Regelungen.
PKW und Motorrad
Alle Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht müssen bereits beim Auffahren auf eine Autobahn oder Schnellstraße mit einer gültigen Vignette ausgestattet sein. Diese können für 10 Tage, 2 Monate oder ein Jahr gültig sein. Die Vignette kann entweder vor Ort oder online erworben werden. Die Klebevignette kann man an vielen Tankstellen in Österreich oder bei den österreichischen Autofahrerklubs ÖAMTC oder ARBÖ kaufen. In Deutschland ist die Vignette an grenznahen Tankstellen oder bei Automobilclubs wie dem ADAC erhältlich. Sie muss beim PKW deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Am besten klebt man die Vignette in die linke obere Ecke der Scheibe oder direkt hinter den Rückspiegel in der Mitte. Beim Motorrad muss der Nachweis über die Mautzahlung an einem gut sichtbaren und nicht leicht zu entfernenden Bauteil des Fahrzeuges angebracht sein.
Zudem ist es möglich, die Vignette online zu erwerben. Dies kann über die Homepage asfinag.at oder die App „Unterwegs“ geschehen. Es sind mehrere Zahlungswege (Sofortüberweisung, Paypal, Kreditkarte) möglich. Zudem muss das Kennzeichen angegeben werden. Bei dem Erwerb einer Online-Vignette ist kein Aufkleben an der Windschutzscheibe notwendig bzw. möglich, die Maut wird lediglich elektronisch erfasst und kann bei einer Kontrolle durch die Polizei auch so überprüft werden.
LKW und Wohnmobile
Für alle LKW und Wohnmobile über 3,5 t gilt eine andere Regelung. Alle diese Fahrzeuge müssen für die Nutzung von Schnellstraßen und Autobahnen mit einer sogenannten GO-Box ausgestattet sein. Diese Box kann ebenfalls online oder an zahlreichen Vertriebsstellen (z.B. Tankstellen) erworben werden. Sie erfasst die Maut streckenabhängig automatisch über Mikrowellensignale, welche an den Mautstationen auf der Fahrbahn übertragen werden. Für Nutzer aller Fahrzeuge gilt: Wer die Mautbestimmungen missachtet und ohne gültige Vignette oder GO-Box unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Seit 2013 werden an einzelnen Grenzübergängen wieder stationäre Mautkontrollen durchgeführt.
Sondermaut für bestimmte Tunneldurchfahrten und Passstraßen
Für einzelne Tunneldurchfahrten und Passstraßen wird zusätzlich eine Streckenmaut erhoben, um den Bau dieser Verkehrswege zu finanzieren. Die Maut muss an diesen Stellen an den entsprechenden Maut-Stationen auf der Straße entrichtet werden. Ein Umgehen der Maut ist nicht möglich. Trotz der Extraerhebung müssen Fahrzeuge an diesen Stellen zusätzlich mit einer gültigen Vignette oder GO-Box ausgestattet sein.